Die bestehende Genehmigung ist aktuell. Die letzte Verwaltungsverfügung für das Werk Höver stammt vom 16.07.2020.
Der Gesetzgeber unterscheidet eindeutig zwischen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen (siehe 17. Bundesimmissionsschutzverordnung). Sie können nicht einfach miteinander verglichen werden.

Indem regelmäßig überprüft wird, ob unsere Anlage weiterhin dem Stand der Technik entspricht. Wir suchen stetig nach Optimierungspotenzialen, um unsere Emissionen weiter zu senken. Aus diesem Grund haben wir z.B. im Februar 2021 eine Rezirkulierung für unser Bypassgas installiert.

Die durch Kühlung des heißen Klinkers (T>1000°C) erhitzte Luft wird wird folgendermaßen genutzt:

  1. Als Sekundärluft (T=800-1000°C) wird diese Luft unmittelbar nach dem Durchströmen des heißen Klinkers im Kühler dem Brennprozess zugeführt und die enthaltene Wärme rekuperiert. Dieses Vorgehen reduziert den Einsatz von Brennstoffen.
  2. In einer weiteren Zone des Klinkerkühlers wird diese Kühlluft als “Mittenluft” (T=300-400°C) abgezogen und in der Mahlanlage zur Trocknung des Hüttensands verwendet.
  3. Am Auslass des Kühlers hat der Klinker eine Temperatur von <100°C

Der Zustand “Direktbetrieb” ist eine Ausnahme mit <10% der Ofenbetriebszeit. Eine Anlage zur Nutzung ist nach dem heutigen Stand nicht sinnvoll.

Holcim hält die gesetzlichen Grenzwerte ein. Rohmaterialbedingte Ausnahmen sind vom Gesetzgeber vorgesehen (siehe 17. Bundesimmissionsschutzverordnung).
Zu den anderen Punkten können wir aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens leider keine Stellung nehmen.

Holcim hält die gesetzlichen Grenzwerte ein.
Zum Thema SCR/SNCR können wir aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens leider keine Stellung nehmen.

Zu diesem Punkt können wir aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens leider keine Stellung nehmen.

Die bestehende Genehmigung ist aktuell. Die letzte Verwaltungsverfügung für das Werk Höver stammt vom 16.07.2020.

Beim Direktbetrieb steht unsere Rohmühle (z.B. für Wartung und Inspektion). Der Direktbetriebsanteil beträgt <10% der Ofenlaufzeit.

Zu diesem Punkt können wir aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens leider keine Stellung nehmen.

Ja. Denn wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben und die von uns verursachten Emissionen sind in den letzten Jahrzehnten deutlich reduziert worden. Des Weiteren wurde unser Einfluss in den Umweltverträglichkeitsuntersuchungen 2002 und 2011 überprüft und Grenzwerte seit dieser Zeit weiter verschärft.

Die Schwermetalle in unseren Emissionen werden im Umweltbericht veröffentlicht.

Das komplette anlagentechnische Konzept ist Bestandteil der ausgelegten Genehmigungsunterlagen. Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung kann aus Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht werden. Durch ein umfangreiches Sicherheitskonzept werden die mit dem Einsatz verbundenen Risiken adressiert. Es umfasst u.a. automatische Branderkennungs- und Bekämpfungssysteme, automatische Ablufttechnik zur Vermeidung von explosionsfähigen Atmosphären inkl. Filtertechnik sowie diverse Mess- und Regeltechniken. Eingesetzt wird Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 190204*.

GAA: Das Gewerbeaufsichtsamt prüft regelmäßig die Umsetzung des Standes der Technik vor dem Hintergrund vorliegender BVT-Schlussfolgerungen (best verfügbare Technik). Die vorhandene Abgasreinigungstechnik entspricht den BVT-Schlussfolgerungen Zement und damit auch dem Stand der Technik.

GAA: Emissionsbegrenzungen aus bestehenden Genehmigungen / Verordnungen wurden entsprechend der Maßgaben aus dem BVT Zement (aktuelle Norm) an den heutigen Stand der Technik angepasst.

GAA: Emissionsbegrenzungen aus bestehenden Genehmigungen / Verordnungen wurden entsprechend der Maßgaben aus dem BVT Zement (aktuelle Norm) an den heutigen Stand der Technik angepasst.

GAA: Das Gewerbeaufsichtsamt prüft regelmäßig die Umsetzung des Standes der Technik vor dem Hintergrund vorliegender BVT-Schlussfolgerungen (best verfügbare Technik). Die vorhandene Abgasreinigungstechnik entspricht den BVT-Schlussfolgerungen Zement und damit auch dem Stand der Technik. Im Übrigen werden Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes im Regelfall, nach Bekanntwerden untersucht.

Messtechnisch erfasst werden nach Vorgabe des Gesetzgebers alle Emissionsquellen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die benachbarten Schutzgüter haben können. Sind keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen zu befürchten, z. B. bei kleinen Entstaubungsfilter, ist keine messtechnische Überwachung vorgesehen. Im Werk Höver werden alle gesetzlich geforderten Emissionen gemessen. Die Emissionen aus dem Abgaskamin der Ofenanlage und dem Filter der Zementmühle werden online an das GAA übertragen. Diffuse Staubquellen, wie z. B. Staubansammlungen auf Straßen, die bei Windböen verweht werden könnten und kleinere Staubfilter, können nicht online vom GAA überwacht werden. Hier erfolgt im Zuge der vorbeugenden Instandhaltung eine regelmäßige Inspektion und Wartung. Dass diese Vorgehensweise zielführend ist, hat der Betrieb in den letzten Jahrzehnten gezeigt.

Bereits seit vielen Jahren informieren wir die Öffentlichkeit in Ortsratssitzungen und im Rahmen unseres frei zugänglichen Umweltberichtes über die Emissionen unseres Werkes. Bei besonderen Vorkommnissen ist unseres Erachtens die zeitnahe, direkte Kontaktaufnahme mit den Vertretern der Öffentlichkeit z.B. mit dem/der BürgermeisterIn per Email oder Telefon zu bevorzugen.

Im Werk Höver gibt es rund 100 Entstaubungsfilter. Es handelt sich dabei um moderne Gewebefilter, deren Verortung und Auslegung bereits bei der Anlagenplanung erfolgt. Die Art der Filterüberwachung ist vom Gesetzgeber in Abhängigkeit vom Volumenstrom in der “Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)” geregelt. Die regelmäßige Wartung ist über ein Instandhaltungssystem in SAP sichergestellt. Messtechnisch werden, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, die vier großen Prozessfilter kontinuierlich überwacht.

Wir erwarten keine Auswirkungen durch die neu gefasste TA-Luft. Die Novellierung wird jedoch derzeit erst im Bundesrat zur Abstimmung gebracht.

In den für die Zementindustrie geltenden BVT (Best Verfügbare Technologie) Schlussfolgerungen werden z.B. sowohl SCR als auch SNCR als Stand der Technik zur Reduktion von Stickstoffoxidemissionen beschrieben.

Nach eingehender Analyse haben wir uns in Höver für den Einsatz einer SNCR-Technik entschieden und wir halten den aktuellen Grenzwert von 200 mg/m³ für Stickoxide mit dieser Technologie ein.

Gegen eine SCR-Anlage sprach eine deutliche Erhöhung des elektrischen Energiebedarfs, verbunden mit der Freisetzung von mehreren tausend Tonnen CO2 pro Jahr bei der Stromerzeugung. Des Weiteren müssten schwermetallbelastete Katalysatoren entsorgt werden.

Nach Angaben des VDZ wurden 2019 in Deutschland 13 Zementanlagen mit gestufter Verbrennung, 28 Zementanlagen mit SNCR-Technik und 17 Zementanlagen mit SCR-Technik betrieben.
(Quelle : https://www.vdz-online.de/wissensportal/publikationen/umweltdaten-der-deutschen-zementindustrie-2019)

Mehr als 100.000 Daten werden jährlich per Emissions-Daten-Fernübertragung (EFÜ) online an das GAA übersandt und können dort im Rahmen der Regelungen des Umweltinformationsgesetzes abgerufen werden. Ergänzend dazu werden die Messergebnisse der kontinuierlichen Messung als Jahresmittelwerte sowie die Ergebnisse der Einzelmessungen bereits seit vielen Jahren jährlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

Die Zuverlässigkeit des Werkes ist sichergestellt. Es existiert eine Organisationsstruktur mit klar geregelten Zuständigkeiten und einem vorbeugenden Instandhaltungsprozess.

Das Werk Höver entspricht dem Stand der Technik und es gibt keinen Sanierungsstau. Holcim setzt in Höver modernste Filter- und Abgasreinigungstechniken ein. Die Anlagen werden regelmäßig geprüft, überwacht und instand gehalten.

Techniken zur Abgasminderung im Einsatz im Werk Höver:

  • Sehr hohe Verbrennungstemperaturen und lange Verweilzeiten der Abgase im Hochtemperaturbereich, so dass organische Verbindungen zerstört werden,
  • eine mehrstufige Adsorption in Zyklonen, Verdampfungskühler und Rohmühle zur Minderung von Schwefeloxiden, Chlorverbindungen und Schwermetallen,
  • eine SNCR-Anlage (Entstickungsanlage) zur Minderung von Stickoxiden,
  • eine Aktivkohleanlage zur Minderung von Quecksilberemissionen und
  • schließlich noch ein modernes Gewebefilter zur Minderung von Staubemissionen.

Die Anlage des Werkes Höver entspricht dem Stand der Technik und wird stetig modernisiert. Aktuell beschäftigen wir uns bei LafargeHolcim intensiv mit dem Thema “CO2-Abscheidung”.

Wir werden den politischen Dialog mit Sehnde, Lehrte, Ahlten, Bilm, Ilten, Misburg-Anderten und Höver fortsetzen. Des Weiteren werden wir unseren jährlichen Umweltbericht in den Ortsräten Ahlten, Bilm und Höver vorstellen. Sollte es darüber hinaus Fragen geben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Es gibt bereits ein dauerhaftes Emissions-Monitoring. Das Zementwerk in Höver wird 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag online überwacht.

Das Werk Höver entspricht dem Stand der Technik und es gibt keinen Sanierungsstau. Holcim setzt in Höver modernste Filter- und Abgasreinigungstechniken ein. Die Anlagen werden regelmäßig geprüft, überwacht und instand gehalten.

Techniken zur Abgasminderung im Einsatz im Werk Höver:

  • Sehr hohe Verbrennungstemperaturen und lange Verweilzeiten der Abgase im Hochtemperaturbereich, so dass organische Verbindungen zerstört werden,
  • eine mehrstufige Adsorption in Zyklonen, Verdampfungskühler und Rohmühle zur Minderung von Schwefeloxiden, Chlorverbindungen und Schwermetallen,
  • eine SNCR-Anlage (Entstickungsanlage) zur Minderung von Stickoxiden,
  • eine Aktivkohleanlage zur Minderung von Quecksilberemissionen und
  • schließlich noch ein modernes Gewebefilter zur Minderung von Staubemissionen.

Sobald wir eine Betriebsstörung feststellen, prüfen wir immer, wer betroffen sein könnte und sprechen zeitnah mit den Betroffenen. Alle relevanten Betriebsstörungen zeigen wir dem GAA an. Des Weiteren bevorzugen wir die zeitnahe, direkte Kontaktaufnahme, z.B. mit dem/der BürgermeisterIn per Email oder Telefon.

Das Zementwerk ist rund um die Uhr mit qualifiziertem Schichtpersonal besetzt, das den Produktionsprozess überwacht und ggf. auftretende Betriebsstörungen behebt. Bei Erfordernis steht eine Instandhaltungsbereitschaft für die Behebung umfangreicherer Reparaturarbeiten zur Verfügung. Bei Vorkommnissen, die eine Abschaltung des Ofens erfordern oder von denen die Nachbarschaft betroffen sein kann, wird die Werksleitung zeitnah informiert. Sie leitet dann die erforderlichen Maßnahmen ein.

Wir werden den politischen Dialog mit Sehnde, Lehrte, Ahlten, Bilm, Ilten, Misburg-Anderten und Höver fortsetzen. Des Weiteren werden wir unseren jährlichen Umweltbericht in den Ortsräten Ahlten, Bilm und Höver vorstellen. Sollte es darüber hinaus Fragen geben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Der Zustand der Anlage wird permanent über den Leitstand überwacht. Bei Störungen wird umgehend reagiert. In jeder Schicht werden Kontroll- und Inspektionsrundgänge durchgeführt. Des Weiteren wird an jedem Arbeitstag von der Instandhaltung der Zustand von Anlagenteilen vorbeugend geprüft. Alle drei Jahre findet eine sogenannte IED-Überprüfung durch das GAA Hannover statt (IED = Industrie-Emissions-Richtlinie).

An den relevanten kritischen Anlagenteilen werden zur jährlichen Jahresrevision die Wanddicken von Anlagenteilen gemessen und dokumentiert.

Bei der kontinuierlichen Messung werden die Messergebnisse zu Halbstunden und Tagesmittelwerten zusammengefasst. Die Überwachung der Messgeräte erfolgt nach den Regelungen der europäischen Norm EN 14181 und des BImSchG. Danach müssen die Messgeräte einer jährlichen Funktionsprüfung und alle drei Jahre einer Kalibration durch eine staatlich anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG unterzogen werden.

Bei der kontinuierlichen Messung werden die Messergebnisse zu Halbstunden und Tagesmittelwerten zusammengefasst. Die Überwachung der Messgeräte erfolgt nach den Regelungen der europäischen Norm EN 14181 und des BImSchG. Danach müssen die Messgeräte einer jährlichen Funktionsprüfung und alle drei Jahre einer Kalibration durch eine staatlich anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG unterzogen werden.

Der pH-Wert des Staubes liegt im alkalischen Bereich. Ist von uns jedoch nicht genau untersucht worden.

Nein. Dies ist aus statischen Gründen nicht möglich. Außerdem kann die Strahlungswärme der Anlagenteile dann nicht abgeführt werden.

Die Gefahren bei Arbeiten am Wärmetauscherturm sind bewertet worden und die Risiken sind durch geeignete Schutzmaßnahmen beherrschbar. Nichtsdestotrotz setzen wir natürlich technische Lösungen ein (z.B. Luftkanonensysteme) und arbeiten an innovativen Projekten, um diese Arbeiten zu reduzieren.

GAA: Das Gewerbeaufsichtsamt prüft regelmäßig die Umsetzung des Standes der Technik vor dem Hintergrund vorliegender BVT-Schlussfolgerungen (best verfügbare Technik). Die vorhandene Abgasreinigungstechnik entspricht den BVT-Schlussfolgerungen Zement und damit auch dem Stand der Technik.

Im Übrigen werden Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes im Regelfall, nach Bekanntwerden untersucht.

Im Betrieb sind unterschiedlichste Störungen nicht vollständig auszuschließen. Erfahrungsgemäß kann eine sorgfältige Wartung und Instandhaltung derartigen Störungen vorbeugend entgegenwirken. Auf diese vorbeugende Maßnahme zielt unsere Anordnung für den aktuellen Fall ab.

Wie der künftige Dialog aussieht, wollen wir in den kommenden Monaten gemeinsam mit den politischen Vertretern erarbeiten.

Die Emissionswerte eines Zementwerkes kann man nicht mit denen einer Müllverbrennung vergleichen. So sind im Emissionsschutzgesetz für unterschiedliche Produktionsanlagen auch unterschiedliche Grenzwerte vorgesehen. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei Zweck und Art der Verfahrenstechnik. Müllverbrennungsanlagen dienen der Beseitigung von Abfällen. Die Zementherstellung ist ein Stoffumwandlungsprozess für den thermische Energie benötigt wird. Die Brennstoffe machen bei der Zementherstellung nur ca. 10 % der Materialströme aus. Den Hauptmaterialstrom stellen die eingesetzten Rohstoffe dar. Die thermische Energie für den Brennprozess kann aus fossilen oder Ersatzbrennstoffen gewonnen werden. Im Zementwerk Höver werden derzeit ca. 85 % Ersatzbrennstoffe eingesetzt. Die verbleibenden 15 % sind Braunkohlenstaub aus dem Rheinischen Revier. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Kreislaufwirtschaftsgesetz erlassen, das vorschreibt, dass Abfälle, die stofflich oder thermisch verwertbar sind, nicht deponiert werden dürfen. Wir streben daher an, den Anteil fossiler Brennstoffe weiter zu reduzieren. Was den Einsatz von Ersatzbrennstoffen (Abfällen) für die Energiegewinnung in Zementwerken betrifft, hat dies im Vergleich zur Beseitigung in einer Müllverbrennung drei wesentliche Vorteile: die CO2-Emissionen in der Müllverbrennung entfallen komplett, die thermische Zersetzung von Schadstoffen in einem Zementofen ist auf Grund der wesentlich höheren Temperaturen und längeren Verweilzeit effizienter und es entstehen keine schwermetallbelasteten Schlacken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Abfälle für die Zementherstellung geeignet und entsprechend aufbereitet sind. Die Abgaswerte oder die Zementqualität dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren 2003 und 2010 wurden Messstationen in Ahlten zur Ermittlung des Ausgangszustandes errichtet. Dabei wurde mittels Ausbreitungsrechnungen ermittelt, welchen Anteil das Zementwerk neben Verkehr, Gewerbe, Landwirtschaft und Wohnbebauung an der Schadstoffbelastung hatte. Insgesamt war die Schadstoffbelastung zum Zeitpunkt der Messungen in Bezug auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft, Wasser, Boden, Kultur- und sonstige Sachgüter) unbedenklich. Seitdem wurden die Emissionsgrenzwerte für das Zementwerk abgesenkt, z.B. bei Stickoxiden von 350 auf 200 mg/m³. Da sich mit einer Luftgütemessstation keine Aussage über die Quelle der Emissionen machen lässt, werden bei uns die Emissionen am Kamin überwacht.

Gemessen werden in der Regel Staub (inkl. Feinstaub), Schwermetalle, Quecksilber-Deposition, Stickoxide, Schwefeloxide, Dioxine/Furane. Die zu messenden Parameter einer Luftgütemessstation erfolgen gemäß gesetzlicher Regelungen. Zielsetzung ist dabei die Feststellung der Vorbelastungssituation, das heißt, dass die gesamthafte Immission erfasst wird. Dieses erfolgt in der Regel unabhängig vom Emittenten. Aus der Interpretation der Messergebnisse kann ggf. abgeleitet werden, ob Schadstoffe wie Stickoxide beispielsweise aus dem Verbrennungsprozess eines Verbrennungsmotors oder einer Drehofenanlage stammen könnten. 

Mehr als 100.000 Daten werden jährlich per Emissions-Daten-Fernübertragung (EFÜ) online an das GAA übersandt und können dort im Rahmen der Regelungen des Umweltinformationsgesetzes abgerufen werden. Ergänzend dazu werden die Messergebnisse der kontinuierlichen Messung als Jahresmittelwerte sowie die Ergebnisse der Einzelmessungen bereits seit vielen Jahren jährlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

Die Anordnung von Immissionsmessplätzen im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren wird in der TA Luft geregelt. Kriterien für die Ermittlung des maximalen Aufpunktes sind dabei unter anderem die Entfernung (50-fache Kaminhöhe), Hauptwindrichtung und Lage der Schutzgüter.

Die Anordnung von Immissionsmessplätzen im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren wird in der TA Luft geregelt. Kriterien für die Ermittlung des maximalen Aufpunktes sind dabei unter anderem die Entfernung (50-fache Kaminhöhe), Hauptwindrichtung und Lage der Schutzgüter.

Eine Vorlaufzeit von drei Monaten ist mindestens notwendig.

Messstationen müssen von uns zur Erfassung der Vorbelastungssituation im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen 2003 und 2010) betrieben werden. Ein darüberhinausgehender Betrieb einer Messstation liegt nicht in der Zuständigkeit von Holcim.

Alle drei Jahre findet eine sogenannte IED-Überprüfung durch das GAA Hannover statt (IED = Industrie-Emissions-Richtlinie). Darüber hinaus können anlassbezogene, angekündigte und unangekündigte Prüfungen und Besuche stattfinden. Die Gleichbehandlung ist zu wahren.

Die Emissionen des Zementwerkes in Höver werden 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag online durch das GAA Hannover überwacht.