Es haben mehrere Vorort-Termine im Werk Höver stattgefunden und es wurde vom Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Das Gutachten wurde dem Gewerbeaufsichtsamt übermittelt.

Es ist ein Gutachter vom TÜV Nord bestellt worden.

Das Gutachten hat die VDZ Technology gGmbH – Abteilung Umwelt und Betriebstechnik durchgeführt.
Das vom GAA angeforderte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Belastung der Stäube mit organischen Inhaltsstoffen ausgeschlossen ist und dass der Gehalt an Spurenelementen mit dem von natürlichen Böden vergleichbar ist.

Das Gutachten kann nach Fertigstellung beim GAA angefordert werden.

Der vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) bestellte Sachverständige hat Holcim am 26. Februar 2021 den Ablauf der Begutachtung dargelegt. Es haben mehrere Vorort-Termine und Begehungen im Werk Höver stattgefunden. Mittels Struktur- und Ursachenanalyse wurde eine systematische Bewertung durchgeführt.

GAA: Der/die eingebundene Sachverständige wird entsprechend der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) behördlich bekannt gegeben. Vor diesem Hintergrund prüft die bekanntgebende Behörde neben der Fachkunde ebenso die Zuverlässigkeit der Person oder Stelle. Diese bekanntgegebenen Sachverständigen sind verpflichtet in den Verfahren Ihre Unabhängigkeit zu wahren.

In dem die Ergebnisse der Begutachtung berücksichtigt, bewertet und umgesetzt werden.

In dem die identifizierten Verbesserungspotenziale systematisch umgesetzt werden.

Ja. Eines der Prinzipien des BImSchG ist die sogenannte Dynamisierungsklausel. Diese besagt, dass bei Investitionen bzw. im Betrieb der Anlage an Verbesserungen der Auswirkungen gearbeitet werden muss. Natürlich werden auch die Anlagen im Werk Höver kontinuierlich weiter optimiert, um Betriebsstörungen zu reduzieren und Emissionen weiter abzusenken. Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend arbeiten wir bei LafargeHolcim aktuell u.a. sehr intensiv an Lösungen für die CO2-Abscheidung.

Die sicherheitstechnische Prüfung des Sachverständigen erfolgt auf Anordnung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover (GAA). Insofern wird das Ergebnis der Begutachtung dem Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt. Daraus resultierende Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem GAA durch uns umgesetzt.

Die Ergebnisse wurden unter anderem dem Ahltener Ortsrat zur Verfügung gestellt und können auch beim GAA angefordert werden. Es sind Urheberrechte zu wahren.

Das machen wir bereits. Es liegt in unserem eigenen Interesse, einen sicheren Betrieb unserer Anlagen zu gewährleisten. Wir selbst, der Gesetzgeber und unser Konzern geben detaillierte Regelungen vor, die die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Anlagen betreffen. Dieses wird durch fachkundige bzw. sachkundige Personen überprüft. Darüber wird regelmäßig berichtet: Wartungs- und Instandhaltungsroutinen, Betriebssicherheitsverordnung mit Prüfung von Druckbehältern, Aufzügen etc., Prüfungen von Feuerlöscheinrichtungen, Überprüfung von Emissionsmesseinrichtungen etc.

Das Gutachten liegt vor und kann beim GAA angefordert werden. Es sind Urheberrechte zu wahren.